Frau Rechtsanwältin Antje Steinhäußer ist in der Anwaltskanzlei SZ-Rechtsanwälte Dresden insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten bundesweit tätig:
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Hausratversicherung, Gebäudeversicherung
Kaskoversicherung, Unfallversicherung,
Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
Lebensversicherung, Rentenversicherung,
Rechtsschutzversicherung,
Reiserücktrittskostenversicherung,
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung,
Zahnzusatzversicherung usw.
Familienrecht und Erbrecht
Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinn,
Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Pflichtteil usw.
Verkehrsrecht
Unfallregulierung, Kfz-Haftpflichtversicherung,
Kaskoversicherung, Quotenvorrecht,
Arbeitnehmerhaftung im Verkehrsrecht
Vertragsrecht und sonstiges Zivilrecht
Vertragserstellung und Vertragsprüfung
Frau Rechtsanwältin Antje Steinhäußer ist darüber hinaus auch als Dozentin für Gebührenrecht (RVG, GKG) und Versicherungsrecht tätig.
Darüber hinaus ist sie gewählte Vertreterin der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der 6. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer und ist in den Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Sachsen berufen. Neuigkeiten aus der Satzungsversammlung können Sie im Blog nachlesen, wenn Sie hier klicken.
Frau Rechtsanwältin Antje Steinhäußer ist gebürtige Dresdnerin und hat nach der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten das Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden absolviert. Seit Dezember 2006 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist Gründungspartnerin der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte.
In Einzelfällen bietet Frau Rechtsanwältin Steinhäußer auch eine pro-bono-Beratung an, wenn die Betroffenen Anspruch auf Beratungshilfe haben und sich nicht selbst helfen können. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beratungshilfe sind durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Beratungshilfeantragsformulars nebst allen erforderlichen Nachweisen glaubhaft zu machen.