Erwerbsminderung – Rente oft zu Unrecht abgelehnt

Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit auch in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit durchsetzen möchten. Als Ihr Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Zieschang zur Verfügung. Rechtsanwalt Zieschang ist Fachanwalt für Sozialrecht und verfügt durch eine Vielzahl von erfolgreich bearbeiteten Verfahren über die erforderliche Sachkompetenz.

Muss man für eine Rente wegen Erwerbsminderung krank, behindert, behandlungsbedürftig oder arbeitsunfähig sein?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es für die Frage der Erwerbsminderung nicht darauf an, ob aufgrund von „Krankheit oder Behinderung“ Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht, entscheidend ist vielmehr, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird.

Voraussetzungen für die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung:

Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gegeben, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als sechsundzwanzig Wochen (sechs Monate) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann.
Allerdings soll nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch der Umkehrschluss nicht möglich sein, dass nämlich ein gesetzlich Versicherter, dessen krankheitsbedingte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von sechs Monaten im Jahr voraussichtlich nicht überschreiten, deswegen nicht erwerbsgemindert oder gar vollständig erwerbsunfähig sein kann.

Bei Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung: Unbedingt Fristen beachten!

Sollte die Rentenversicherung daher Ihren Antrag auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (also Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente) ablehnen, insbesondere unter Hinweis auf ein entsprechend negatives ärztliches Gutachten, das die Rentenversicherung eingeholt hat, empfehlen wir Ihnen, die Ablehnung einer anwaltlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
Beachten Sie bitte, dass gegen den Bescheid der Rentenversicherung, in dem die Rente wegen der beantragten teilweisen oder vollen Erwerbsminderung abgelehnt wird, innerhalb einer Frist von einem Monat ein Rechtsbehelf erhoben werden muss, anderenfalls wird der Bescheid bestandskräftig.
Lassen Sie sich daher rechtzeitig, das heißt möglichst unverzüglich nach Eingang des Ablehnungsbescheides der Rentenversicherung in Ihrem Briefkasten, anwaltlich beraten!

Sie können sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.

Rechtsanwalt Alexander Zieschang, Fachanwalt für Sozialrecht, SZ-Rechtsanwälte Dresden