Strafrecht – Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Wird gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben? Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Wurden Sie oder Angehörige von Ihnen verhaftet und befinden sich in Untersuchungshaft?

Wir prüfen für Sie als Beschuldigten im Rechtsgebiet Strafrecht, ob ein Freispruch oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens möglich sind. Dies setzt jedoch voraus, dass die vollständige Ermittlungsakte durch unsere Kanzlei geprüft wird. Akteneinsicht erhält regelmäßig nur der anwaltlich vertretene Beschuldigte. Betroffene sollten sich daher durch unsere im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwälte beraten lassen, bevor bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft unbedachte Aussagen zu Protokoll gegeben werden, die später womöglich gegen sie verwendet werden können.

Bei strafrechtlichen Problemen können Sie sich daher gern an uns wenden, wir sind jederzeit per E-Mail unter info@sz-law.de oder in der Woche per Telefon unter 0351/8106245 erreichbar.

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Telefon: 0351 8106245 oder E-Mail: info@sz-law.de

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Unsere Tätigkeitsbereiche

Insbesondere bei unseren Schwerpunkten helfen wir Ihnen direkt.

Für diese Themen haben wir für Sie Online-Formulare bereitgestellt, die Sie hier mit einem Klick auf das Bild des gewünschten Rechtsgebietes nutzen können. Beauftragen Sie mit diesen Formularen unsere Kanzlei sofort mit der Einreichung des Scheidungsantrags, der Erhebung der Kündigungsschutzklage bzw. Abfindungsklage, der Klage gegen eine arbeitsrechtliche Abmahnung oder mit der Prüfung der Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.  So können unsere Anwälte sofort für Sie tätig werden. Sie brauchen keine Terminbuchung vornehmen. Ihre Angelegenheit wird direkt bearbeitet. Sie erhalten gleich eine Eingangsbestätigung.

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