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Sie wurden geblitzt? Sie haben Fragen zu Bußgeldbescheiden, zum Bußgeldkatalog, zu Fahrverboten, zum neuen FAER – Fahreignungsregister seit 1.5.2014 – (ehem. Verkehrszentralregister – VZR)?

Seit dem 01.05.2014 gelten zwei kumulative Voraussetzungen, ob eine Ordnungswidrigkeit ins neue FAER (Fahreignungsregister) eingetragen wird oder nicht. Zum einen muss die Geldbuße die neue Eintragungsgrenze von 60 Euro erreichen, zum anderen muss es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet ist.

Auch für das Vorliegen von Straftaten genügt es nicht mehr, dass sie im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen, sondern es kommt darauf an, dass die Straftat in der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet ist, weil sie die Verkehrssicherheit direkt beeinträchtigt.

Das Fahreignungsregister speichert Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr Fehler gemacht haben. Dies geschieht jedoch nur dann, falls die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene.

Erfasst werden zum Beispiel:

  • Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,
  • rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde,
  • rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.

Die im Fahreignungsregister eingetragenen Verfehlungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit 1-3 Punkten bewertet und nach geregelten Fristen gelöscht. Achtung, nach neuem Recht gilt jetzt eine 8-Punkte-Grenze!

Einzelne Verstöße, d. h. Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten, werden zum Beispiel wie folgt bewertet:

  • 30’er Zone – Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 – 25 km/h: Bußgeld von 80 € sowie 1 Punkt
  • Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim 1. Mal: Bußgeld von 500 € sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Rote Ampel überfahren: Bußgeld von 90 € sowie 1 Punkt
  • Rote Ampel überfahren (mit Gefährdung): Bußgeld von 200 € sowie 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot

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