Vollmacht

Wenn Sie uns beauftragen wollen, so senden Sie bitte nach telefonischer Absprache eine unterzeichnete Vollmacht zu bzw. bringen Sie diese zum ersten Beratungstermin mit in die Kanzlei. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Mandatsverhältnis erst dann zustande kommt, wenn Ihnen gegenüber schriftlich die Übernahme des Mandates durch Rechtsanwältin Steinhäußer oder Rechtsanwalt Zieschang erklärt wurde.

Zum Ausdruck eines Vollmachtsexemplars klicken Sie bitte auf die untenstehende Verknüpfung.

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